Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“: Banner mit der Forderung "Sozialverträglicher Erbbau jetzt" vor einem Haus in Lüneburg Mittelfeld anlässlich der Info-Aktion „Wir bringen Licht ins Dunkel“ am 10. April 2025.

Aus der Ratssitzung: Lüneburger Modell zum Erbbaurecht beschlossen – Mietvertrag für Dialograum verlängert

Heiß diskutiert wurde wieder in der Ratssitzung am Donnerstag, 20. August 2026. Bei manchem wurde man sich aber einig: So beschloss der Rat mehrheitlich, die Erbpacht künftig nach dem „Lüneburger Modell“ zu berechnen. Und bis der Dialograum künftig in die ehemalige Buchhandlung Lünebuch am Markt umziehen kann, läuft der Mietvertrag für die Grapengießerstraße weiter.


Mitteilung von: Hansestadt – Am: 21.08.2026
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“


Ratssitzung am 20. August 2026

Wieder viel vorgenommen hatte man sich für die Ratssitzung der Hansestadt am 20. August 2026. Ganz aktuell ging es um den Verkauf der Vonovia-Wohnungen in Kaltenmoor. Weitere Themen: Die Einrichtung einer Großwärmepumpe für das Abwasser, die Umwandlung der Hansecard, Förderung von Frauenhaus und Jugendarbeit, Bauvorhaben in Kaltenmoor, Rettmer und für den Wagenplatz Brockwinkler Weg. Die Ratssitzungen werden gestreamt und können auch nachträglich angeschaut werden.

I. Erbbaurecht: Rat der Hansestadt beschließt Lüneburger Modell

Foto: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“: Banner mit der Forderung „Sozialverträglicher Erbbau jetzt“ vor einem Haus in Lüneburg Mittelfeld im April 2025.

Fair, transparent und gemeinwohlorientiert: In der Hansestadt Lüneburg gibt es künftig ein neues Erbbaurechtsmodell. Es gilt für alle Grundstücke, die sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg sowie ihrer drei Stiftungen Hospital St. Nikolaihof, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital zum Graal befinden. Das hat der Rat der Hansestadt am Donnerstag, 20. August 2026, beschlossen.

Mit  deutlich niedrigerem Erbbauzins, Abschlagsmöglichkeiten und Kappungsgrenze für große Grundstücke

Zentrale Neuerungen sind ein deutlich niedrigerer Erbbauzins, verschiedene Abschlagsoptionen und eine Kappungsgrenze für große Grundstücke. Die Stadtverwaltung wird die Rahmenbedingungen nun abschließend konkretisieren und mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres abstimmen.

Der Erbbauzins wird im Lüneburger Modell auf 1,5 Prozent festgelegt. Bislang lag er für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser bei bis zu 4 Prozent. Außerdem gilt für Einfamilienhäuser bei der Grundstücksgröße künftig eine Kappungsgrenze von 600 Quadratmetern. Ist ein Erbbaugrundstück teilbar und bebaubar, wird die Fläche oberhalb dieser Kappungsgrenze mit einem Abschlag in Höhe von 25 Prozent des jeweils aktuellen Bodenrichtwertes für die Berechnung der Erbpacht herangezogen. Bei Grundstücken, die nicht teilbar sind, werden unbebaute Flächen, die über diese Grenze hinausgehen, bei der Berechnung mit einem Abschlag von 50 Prozent des jeweils aktuellen Bodenrichtwertes einkalkuliert. Die Festlegung der Kappungsgrenze für Mehrfamilien- bzw. Reihenhäuser steht noch aus.

Bei Vertragsende wird der Wert des Gebäudes erstattet

Berechnungsbasis für den Erbbauzins ist der jeweils aktuelle Bodenrichtwert – mit Abzug der Erschließungskosten und Abschlägen für die Lage eines Grundstücks im Senkungsgebiet oder bei besonderen Lärmbelastungen. Endet das Erbbaurecht vorzeitig oder regulär und fällt das Grundstück an die Stadt oder die Stiftung als Erbpachtgeber zurück, bekommt der bisherige Erbbaurechtsnehmer den vollen aktuellen Wert des Gebäudes erstattet, das auf dem Grundstück steht.

Gebunden an Verbraucher-Preisindex

Die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrages beträgt in der Regel 99 Jahre. Kürzere Laufzeiten sind bei Vertragsverlängerungen allerdings möglich. Fällt oder steigt der Verbraucherpreisindex um 10 Prozent oder mehr, wird die Erbpacht angepasst.

Hinweis: Für Erbbaugrundstücke, die im Eigentum der Hansestadt Lüneburg oder einer ihrer Stiftungen sind, aber außerhalb der Gebietsgrenze der Hansestadt Lüneburg liegen, gilt der vor Ort übliche Erbpachtzins. Und: Das Lüneburger Modell gilt nicht für die Grundstücke der Klosterkammer Niedersachsen.

Hintergrund: Seit 2024 mit Problemlage befasst

2023 trug die Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“ in Kooperation mit dem Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. das Problem mit den stark steigenden Erbbauzinsen in die Öffentlichkeit. Im Mai 2024 tagte dazu erstmals eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit Vertretern der Politik, der Initiative Erbbau Lüneburg und der Stadtverwaltung. Das Ziel: Ein Erbbaurechtsmodell zu entwickeln, das sowohl für Erbbaurechtsnehmer als auch für die Vermögenswerte der Hansestadt und ihrer treuhänderisch verwalteten Stiftungen ausgewogen und fair ist. Insgesamt tagte die Arbeitsgruppe zwölfmal, zuletzt am 20. Mai 2026.

Im Jahr 2025 gab es zudem einen Realitätscheck, bei dem Erbbauberechtigte ihre Kosten anhand eines damals favorisierten Modells berechnen lassen konnten. Auch diese Ergebnisse flossen in die Beratung der Arbeitsgruppe ein. Sämtliche relevante Aspekte wurden intensiv erörtert, bewertet sowie allen Stadtratsfraktionen und -gruppen zur Verfügung gestellt. Grundlage für den nun gefassten Beschluss des Rates ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP.

  • Lüne-Blog: Erbbaurecht: Lüneburger Entwurf im „Realitätscheck“ – Drei Termine im Dialograum – 16.08.2025 
    Der kommende Anstieg der Erbpacht-Beträge hat in Lüneburg für große Unruhe gesorgt. Eine Arbeitsgemeinschaft des Rates hat nun ein Modell entwickelt und will das gemeinsam mit Betroffenen einem „Realitätscheck“ unterziehen. Erbbauberechtigte sind dazu am 20. und 26. August und 6. September 2025 in den Dialograum Innenstadt eingeladen.
  • Lüne-Blog: Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“: Info-Veranstaltung am 25. Oktober 2023
    Viele Grundstücke in Lüneburg gehören nicht den Eigentümer*innen der Häuser, die darauf stehen, sondern sind sogenannte Erbpachtgrundstücke – dafür muss Pachtzins gezahlt werden. Beim Verlängern solcher Verträge ist der Bodenrichtwert relevant. Dieser ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen – was zu hohen Zinsforderungen führen kann. Die neue Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“ informiert darüber am 25. Oktober 2023.

II. Bis 2027 verlängert: Dialograum in der Grapengießerstraße bleibt Anlaufstelle

Der Dialograum bleibt in der Grapengießerstraße 47 ein zentraler Ort für den direkten Austausch zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Der Rat der Hansestadt hat in seiner Sitzung am 20. August 2026 beschlossen, den Mietvertrag bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch begrüßt diese Entscheidung: „Wir möchten weiterhin nah an den Bürgerinnen und Bürgern sein. Der Dialograum ermöglicht einen einfachen Zugang zur Verwaltung und lädt dazu ein, Anliegen und Ideen direkt mit den Mitarbeitenden zu besprechen.“

Seit Ende 2024 Programm und Beratung – bisher 16 Themenmonate

Seit Ende 2024 bietet der Dialograum allen Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Programm aus Beratungen, Workshops, Vorträgen, Ausstellungen, Mitmach-Angeboten und Beteiligungsformaten. Bislang fanden rund 75 Veranstaltungen und Vernetzungstreffen statt, etwa 2.000 Menschen wurden erreicht und wöchentlich besuchen durchschnittlich 30 bis 40 Personen den Raum. In bisher 16 Themenmonaten wurden unterschiedliche Schwerpunkte wie Digitalisierung, Klima oder Innenstadtentwicklung beleuchtet.

Hintergrund: Umzug ab 2028

Die inhaltliche Verantwortung liegt bei einer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Gleichstellungsbüros, der Koordinierungsstelle Ehrenamt, der Strategischen Innenstadtentwicklung und der Beauftragten für Bürger*innenbeteiligung. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Arbeit des Dialograums in das Gebäude der Hansestadt in der Bardowicker Straße 1 verlagert werden. Der Mietvertrag in der Grapengießerstraße 47 wurde damit voraussichtlich zum letzten Mal verlängert.

Hansestadt Lüneburg: Dialograum Innenstadt in der Grapengießerstraße - Gesprächsecke. Innenaufnahme.

Hansestadt Lüneburg: Dialograum Innenstadt in der Grapengießerstraße – Gesprächsecke. Innenaufnahme.

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